Leistungen

Bewusst für die Umwelt.
Clever für Ihren Geldbeutel.
Fördermittel BAFA & KfW
Wir informieren Sie über die verfügbaren Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Es gibt verschiedene staatliche und regionale Fördermittel, die für unterschiedliche Bauprojekte und Zielsetzungen bereitgestellt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Kriterien, Voraussetzungen und Fristen der jeweiligen Programme zu prüfen, um so sicherzustellen, dass das geplante Bauprojekt förderfähig ist.
Die Baubegleitung ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Errichtung oder Sanierung zum Effizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen (mit Ausnahme der Heizung) vorgeschrieben. Während der geförderten Maßnahme/n begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zur Fertigstellung. Wir prüfen Ihre Maßnahme/n auf Einhaltung aller förderrelevanten Vorgaben, stellen die notwendigen Unterlagen zusammen und prüfen die Maßnahme/n durch stichprobenartige Besichtigungen vor Ort. Abschließend stellen wir die benötigten Unterlagen für Sie zusammen, damit Sie die Förderung abschließen und den Förderbetrag erhalten können.

Ökobilanzierung / Lebenszyklusanalyse
Jeder Einsatz eines Produkts hat weitreichende Konsequenzen in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien, die von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwendung reichen. Die Lebenszyklusanalyse, abgekürzt LCA, versucht die Umweltwirkungen wie Emissionen oder Ressourcenverbrauch über die gesamte Lebensdauer eines Produkts einzuschätzen und unterstützt dabei, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Um die neuen KfW-Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Neubau, Klimafreundlicher Neubau (KFN), sowie Wohneigentum für Familien (WEF) in Anspruch zu nehmen, ist die Berechnung einer Ökobilanz für Wohngebäude (LCA-Bilanz) zwingend erforderlich.
In Zukunft wird die Nachhaltigkeit und LCA-Ökobilanzierung bei staatlichen Förderprogrammen im Neubau sowie im Altbau bei der energetischen Sanierung (NH-Klasse bei BEG Wohngebäude) eine immer größere Rolle einnehmen, was durch die Einführung der neuen Kategorie in der EEE-Liste bereits deutlich wird.

Individueller Sanierungsfahrplan
Jedes Gebäude bietet individuelle Möglichkeiten zu energetischen Verbesserungen, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten und das über kleinere Einzelmaßnahmen bis hin zur Gesamtsanierung ihres Wohngebäudes. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Wohngebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ökonomisch und energetisch optimiert sind. Der Umfang richtet sich dabei nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer/-in.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird in der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannt. Damit können Sie einen Zuschuss für Ihre Energieberatung erhalten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Erstellen von Energieausweisen
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen; den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Er liefert potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung. Bei dem Verkauf, der Vermietung und der Verpachtung eines Wohngebäudes ist die Ausstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben.
Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine Änderungen oder Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden. Denken Sie also frühzeitig an eine Erneuerung.

Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6
Heutzutage bauen wir energiesparend. Konzeptioneller Bestandteil einer energiesparenden Bauweise ist eine luftdichte Gebäudehülle. Die Gebäudehülle ist häufig so dicht ausgeführt, dass nicht genügend frische Außenluft nachströmt, wenn man wie üblich lüftet. Aus diesen Gründen sehen die angeführten Regelwerke einen Mindestluftwechsel vor, da die „einfache“ Fensterlüftung hier nicht mehr ausreicht. Wegen des unzureichenden Luftaustauschs können zum einen Probleme mit Feuchtigkeit und infolgedessen Schimmel auftreten. Zum anderen reichern sich in der Raumluft schadhafte Stoffe an. Somit greift bei Neubauten, aber auch bei Sanierungen wo mehr als ein Drittel der Fensterflächen ausgetauscht werden, beziehungsweise mehr als ein Drittel der Dachflächen neu gedämmt werden die DIN 1946-6 und fordert die Erstellung eines Lüftungskonzeptes.

Heizlastberechnung nach
DIN EN 12831/DIN TS 12831
Je mehr Wärme aus dem Gebäude verloren geht, desto mehr Energie muss ihm zugeführt werden, um den Verlust wieder wettzumachen. Nur das Gleichgewicht zwischen Energiezufuhr und Wärmeverlust gewährleistet, dass die Raumtemperatur im Gebäude auf dem gewünschten Niveau gehalten wird. Die Berechnung der Höhe der Heizlast ist eine wichtige Größe in der Planung einer Heizung, um ihre Leistung entsprechend des zu erwartenden Wärmeverlustes des Gebäudes zu dimensionieren.
Wird eine zu kleine Heizung geplant, käme die Raumtemperatur trotz rund um die Uhr laufender Heizung nicht auf das gewünschte Niveau. Überdimensioniert man die Heizung, wird‘s zwar schön warm, aber effizient läuft die Sache dann nicht. Insbesondere bei der Modernisierung der Heizung wird auf Grundlage einer Heizlastberechnung oft festgestellt, dass die alte Heizung vielfach zu groß ausgelegt wurde. Eine neue Heizung spart dann nicht nur Kosten hinsichtlich ihrer effizienteren Technik, sondern vermeidet auch oben genannte Energieverluste.
Für Bauherren von Neubauten ist die Heizlastberechnung ein Muss: Sie ist seitens der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C (VOB/C) unbedingt erforderlich. Und es gibt auch nur dann Fördermittel, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Heizlastberechnung mit hydraulischem Abgleich durchgeführt haben.

Berechnung des Hydraulischen Abgleichs
Grundsätzlich sollte die durch die Heizung erzeugte Wärme bedarfsgerecht in den zu beheizenden Räumen verteilt werden. In der Realität folgt das Heizungswasser jedoch dem geringsten Widerstand, sodass es auf dem kürzesten Weg zur Heizung zurückfließt und hauptsächlich die der Umwälzpumpe nächstgelegenen Heizkörper versorgt. Hydraulisch ungünstig gelegene Heizkörper werden daher nicht ausreichend mit Warmwasser durchströmt. Dies führt sowohl zu nicht ausreichend beheizten Räumen, die weiter entfernt vom Wärmeerzeuger liegen, und zu überheizten Räumen in der Nähe des Wärmeerzeugers.
Zu kleine Umwälzpumpen, zu geringe Vorlauftemperaturen oder ein zu kleiner Wärmeerzeuger werden dann als Ursache der mangelhaften Wärmeverteilung fälschlicherweise diagnostiziert. Auf dieses Fehlurteil folgen dann meistens auch die falschen Maßnahmen. Es werden zu große Pumpen eingebaut, die Vorlauftemperatur wird überhöht und eine Überdimensionierung des Wärmeerzeugers vorgenommen. Dies kann im schlimmsten Fall zu Strömungsgeräuschen führen und behebt meist nicht das Problem unterschiedlich versorgter Wohnräume. Darüber hinaus geht ein erhöhter Energieverbrauch für die Wärmeerzeugung und für die Umwälzung des Warmwassers einher. Nur eine hydraulische Einregulierung, die für alle Heizflächen in einem Wärmeverteilungsnetz gleiche Widerstände erzeugt, kann diesen Teufelskreis beenden.

Wärmebrückenberechnungen
Anspruchsvolle energetische Ziele sind mit pauschalen Wärmebrückenzuschlägen kaum umsetzbar bzw. erfordern sehr dicke Dämmschichten. Entscheidet man sich für einen detaillierten Einzelnachweis und verzichtet auf pauschale Wärmebrückenzuschläge, kann sich der berechnete Energiebedarf erheblich reduzieren. Das Gebäude erreicht dann entweder eine bessere KfW-Effizienzhausklasse oder benötigt geringere Dämmdicken. Dadurch kann man bei den Investitionen in Dämmmaterialien und der Haustechnik sparen.
Die Mindestanforderungen an Wärmeverluste von Wärmebrücken regelt das geltende Gebäudeenergiegesetz. Demnach sind Wärmebrücken so zu berücksichtigen, dass sie den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik so wenig wie möglich beeinflussen und der Aufwand für deren Vermeidung im jeweiligen Einzelfall in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen bleibt.

Bauberatung
Im Vorfeld Ihrer Baumaßnahme beraten wir Sie gerne zu den von Ihrem Bauplaner vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Wir analysieren die bestehenden Planungsunterlagen und zeigen Ihnen ggf. mögliche Alternativen auf. In der heutigen Bauplanung werden noch immer die Möglichkeiten einer förderfähigen Bauausführung nicht ausreichend berücksichtigt. Gerne erstellen wir Ihnen auch die vom Gebäudeenergiegesetz geforderten Nachweise für Ihre Sanierungsmaßnahme oder Ihren Neubau.
Bedenken Sie, dass eine Planung vor Baubeginn verändert werden kann, nach Baufertigstellung ist eine Anpassung mit erheblich mehr Kosten verbunden.

Schimmelpilzberatung
Schimmelpilze sind Teil unseres Ökosystems und erfüllen darin verschiedene Aufgaben.
Jedoch breitet sich der Pilz auch an unerwünschten Stellen, zum Beispiel in Wohnräumen aus. Findet er die richtige Kombination aus organischem Untergrund, Wärme und Feuchtigkeit vor, breitet er sich unaufhörlich aus und ist dann mehr als ein rein optisches Problem. Schimmelsporen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und schaden langfristig auch der Bausubstanz.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig Symptome, aber nicht die Schadensursachen beseitigt. Abhilfe schafft hier eine ausführliche Beratung.
SR Gebäudetechnik – Energieberatung
Steffen Rütters
Energieberater
Brüxkener Str. 4a
47638 Straelen
Telefon: +49 (0) 175 960 49 97
Email: info@sr-gt.de
Internet: www.sr-gt.de
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